Nachhaltigkeitsbeschaffungsrichtlinie im Thavorn Beach Village Resort & Spa

Thavorn Beach Village & Spa ist bestrebt, die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verbessern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, werden wir, wann immer möglich, sinnvoll und praktikabel, die nachhaltigsten Produkte und Dienstleistungen beziehen.

Diese Richtlinie beschreibt unsere Regeln und Erwartungen in Bezug auf nachhaltige Beschaffung.

Bevorzugung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen

Unter Einhaltung aller relevanten Einkaufsrichtlinien wird von allen Mitarbeitenden, die für Beschaffungsentscheidungen verantwortlich sind, erwartet, dass sie Produkte und Dienstleistungen bevorzugen, die möglichst viele der folgenden Bedingungen erfüllen und/oder relevant sind:

  • Es besteht aus recycelten Materialien.
  • Es kann lokal recycelt werden.
  • Es kann leicht wiederverwendet oder umfunktioniert werden.
  • Wir können nachweisen, dass es nachhaltig produziert/beschafft wurde.
  • Es wird lokal produziert.
  • Es stammt von einem lokalen Unternehmen.
  • Es stammt von einem kleinen Unternehmen.
  • Es trägt ein anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat wie Rainforest Alliance, MSC oder FSC.
  • Es wird in minimaler und/oder nachhaltigerer Verpackung geliefert.
  • Es ist energie- und/oder wassersparend.
  • Es verursacht keine oder nur minimale Umweltverschmutzung.
  • Es reduziert den Druckaufwand.
  • Es benötigt nur minimalen Versand/Transport.
  • Es nutzt sauberere, ressourcenschonendere oder emissionsarme Transportmöglichkeiten.
  • Es spiegelt die Natur, Geschichte und Kultur der Region.
  • Es stammt von einem Fairtrade-Lieferanten. Es minimiert Lebensmittelverschwendung. Es minimiert den Verbrauch von Einwegartikeln, z. B. Einwegplastik.

Menschenrechte und Kinderschutz

Wir dulden keinerlei Fälle von Ausbeutung oder Missbrauch von Menschen in unserer Lieferkette und melden jeden Verdacht unverzüglich den zuständigen Behörden.

Wir bieten keine Aktivitäten, Attraktionen oder Veranstaltungen mit Minderjährigen unter 18 Jahren an, bewerben diese nicht und profitieren auch nicht auf andere Weise kommerziell davon, wenn der Veranstalter uns nicht nachweisen kann, dass er alle relevanten Gesetze, einschließlich der UN-Kinderrechtskonvention und der ILO-Übereinkommen 138/182, einhält.

Beschaffen wir Artikel, die einen einzigartigen kulturellen Aspekt einer indigenen Gruppe beinhalten, stellen wir sicher, dass wir deren Rechte an geistigem Eigentum respektieren.

Einstellungsverfahren

Wir setzen uns für Chancengleichheit ein und werden bei unseren Einstellungsverfahren keine bestimmten Personengruppen ausschließen oder bevorzugen. Dies umfasst unter anderem die Benachteiligung oder den Ausschluss von Personen aufgrund ihrer Rasse, Nationalität, Religion, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder einer Behinderung. Bei der Personalsuche, auch über Personalagenturen, übernehmen wir die gesamten Rekrutierungskosten und verlangen von niemandem die Vorlage einer Kaution, Gebühr oder eines Ausweisdokuments. Wir bieten niemals Anreize oder Darlehen an, die eine Bindung an uns knüpfen. Renovierungen und Bauarbeiten Bei Renovierungen, Erweiterungen und anderen Bauarbeiten achten wir auf Nachhaltigkeit. Dies umfasst Folgendes, sofern möglich, praktikabel und relevant:

  • Einbeziehung lokaler Traditionen in Bezug auf Design, Bau und Materialien.
  • Harmonisierung des Designs mit der lokalen Landschaft, dem kulturellen Erbe und der Architektur.
  • Bevorzugung von Materialien, Installationen, Einrichtungsgegenständen und Ausstattungen aus nachhaltiger Produktion, die die Umweltbelastung minimieren, z. B. energieeffiziente Dämmung, wassersparende Duschen, Armaturen mit erneuerbarer Energie und Wasserrecycling.
  • Sicherstellung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und anderen besonderen Bedürfnissen.

Landschaftsgestaltung und Bepflanzung

Bei allen Neupflanzungen und Landschaftsbauarbeiten achten wir nach Möglichkeit auf Nachhaltigkeit.

Wir werden niemals wissentlich invasive Arten beschaffen oder anpflanzen und bevorzugen stets einheimische oder endemische Pflanzen, wann immer dies möglich und praktikabel ist.

Wir werden, wann immer möglich und praktikabel, Pflanzen mit natürlicher Trockenheits- und/oder Schädlingsresistenz bevorzugen, um den Einsatz von Wasser und Pestiziden zu minimieren.

Gefährdete Arten

Wir werden keine Arten kaufen oder anderweitig erwerben, die sich derzeit auf der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN befinden.

Dies umfasst alle aus diesen Arten hergestellten Produkte.

Beim Erwerb von Arten aus der Wildnis achten wir nach besten Kräften darauf, dass nachhaltige Ernte-, Jagd- und/oder Fischereimethoden angewendet wurden.

Schädliche Chemikalien

Wir erwerben schädliche Chemikalien und andere gefährliche Stoffe nur dann, wenn dies für den sicheren Betrieb unseres Unternehmens unbedingt erforderlich ist.

Wir erwerben keine Pestizide, Insektizide, Fungizide oder Herbizide, die einen der folgenden persistenten organischen Schadstoffe (POP) gemäß Anhang A oder B des Stockholmer Übereinkommens enthalten:

  • Aldrin
  • Alpha-Hexachlorcyclohexan
  • Beta-Hexachlorcyclohexan
  • Chlordan
  • Chlordecon 
  • DDT
  • Dicofol
  • Dieldrin
  • Endrin
  • Heptachlor
  • Hexachlorbenzol (HCB)
  • Lindane 
  • Mirex
  • Pentachlorbenzol
  • Pentachlorphenol und seine Salze und Ester (PCP)
  • Perfluoroctansulfonsäure und ihre Salze
  • Perfluoroctansulfonylfluorid
  • Technisches Endosulfan und seine verwandten Isomere
  • Toxaphen

Kältemittel

Wir werden keine Produkte oder Geräte erwerben, die die unten aufgeführten Gase enthalten, es sei denn, es steht keine andere geeignete Alternative zur Verfügung und wir sind gesetzlich dazu berechtigt.

  • Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)
  • Hydrochlorfluorkohlenwasserstoffe (HFCKW)
  • Die folgenden Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW): R134a, R404A, R407A, R410A

Sonnenschutzmittel, die schädlich für Meereslebewesen sind

Wir werden den Kauf von Sonnenschutzmitteln reduzieren, die folgende Inhaltsstoffe enthalten:

  • Benzophenon-1 (BP-1)
  • Benzophenon-2 (BP-2)
  • Dioxybenzon (Benzophenon-8)
  • Octyldimethyl-para-aminobenzoesäure
  • (OD-PABA)
  • Enzacamen (4-Methylbenzylidencampher, 4-MBC)
  • 3-Benzylidencampher (3-Benzylidenbornan-2-on)
  • Nano-Titandioxid (TiO₂)
  • Nano-Zinkoxid (ZnO)
  • Octinoxat (Octylmethoxycinnamat, Ethylhexylmethoxycinnamat, Eusolex 2292, Uvinul MC80)
  • Octocrylen
  • Oxybenzon (Benzophenon-3, BP-3)

Produkte mit Mikroplastik

Wir werden den Kauf von Produkten reduzieren, die die folgenden Inhaltsstoffe enthalten, welche gelegentlich in Körperpflegeprodukten wie Seifen, Shampoos, Spülungen und Lotionen vorkommen:

  • Polyethylen (PE)
  • Polypropylen (PP)
  • Polyethylenterephthalat (PET)
  • Polymethylmethacrylat (PMMA)
  • Polytetrafluorethylen (PTFE)
  • Nylon (PA)

Einwegkunststoffe

Wir werden den Kauf der folgenden Arten von Einwegkunststoffen reduzieren, es sei denn, dies ist für den sicheren Betrieb unseres Unternehmens unbedingt erforderlich.

  • Luftballons und Ballonstäbe
  • Rührstäbchen
  • Müllbeutel
  • Wasserflaschen
  • Becher/Gläser für Kaltgetränke
  • Mini-Soßen (z. B. Ketchup, Marmelade, Zucker)
  • Wattestäbchen/Wattestäbchen
  • Besteck inkl. Essstäbchen
  • Lebensmittelbehälter
  • Becher für Heißgetränke
  • Hygieneschutzhüllen für Gläser und Toiletten
  • Armbänder zur Identifizierung
  • Einzelne Kaffee- oder Teekapseln
  • Wäschesäcke
  • Mini-Fläschchen mit Badezimmerartikeln (z. B. Shampoo)
  • Teller und Schüsseln
  • Getränke in Einzelportionen
  • Einkaufstaschen
  • Strohhalme
  • Einzeln verpackt: Bademäntel, Süßwaren, Watte/Wattepads/Wattetücher, Rasierer, Hausschuhe, Seife, Zahnbürsten/Zahnbürstensets

Tierschutz

Beim Bezug von Tierprodukten aus Wildfang oder Jagd achten wir nach Kräften darauf, dass nachhaltige und tierschutzgerechte Praktiken angewendet werden.

Wir bieten keine Tieraktivitäten an, bewerben oder verkaufen diese nicht und profitieren auch nicht auf andere Weise kommerziell davon, wenn folgende Praktiken angewendet werden:

  • Tierzucht oder kommerzieller Handel in Schutzgebieten und Waisenhäusern.
  • Jegliches Halten von Wildtieren oder Fotografieren mit Wildtieren durch Touristen, wenn das Tier nicht die Möglichkeit hat, sich frei zu bewegen.
  • Die Wahlmöglichkeit, die Interaktion zu beenden oder sich zu entfernen.
  • Vorführungen oder Interaktionen mit Tieren durch Touristen, bei denen das Training Bestrafung oder Nahrungsentzug beinhaltet, dem Tier Angst, Verletzungen oder Stress zufügt oder die Aufgaben nicht auf normalem Verhalten basieren.
  • Kontakt oder Fütterung von Elefanten durch Touristen ohne Absperrung.
  • Elefantenshows oder -vorführungen für Touristen.
  • Kontakt, Fütterung und „Spaziergänge“ mit Wildkatzen durch Touristen.
  • Kontakt oder Fütterung von Krokodilen, Alligatoren, Menschenaffen (Schimpansen, Orang-Utans, Gorillas, Bonobos), Bären oder Faultieren durch Touristen.
  • Kontakt oder Fütterung von Orcas durch Touristen.
  • Unbeaufsichtigte Fütterung von Walen und Delfinen durch Touristen. Fütterung von Tieren mit lebenden Wirbeltieren. Gatterjagd. Straußenreiten (Beobachten oder Mitmachen). Nicht lizenzierte Zoos. Euthanasie, außer durch eine ausgebildete Fachkraft, weil die Bedürfnisse des Tieres nicht erfüllt werden können oder weil das Tier nicht in die Wildnis entlassen werden kann. Erwerb von Arten, die in CITES Anhang I, II oder III aufgeführt sind, außer zu nachweisbaren Schutz- oder Rettungs-/Rehabilitationszwecken. Bärengruben.
  • Rituelles Schlachten von Tieren als Teil des touristischen Erlebnisses.
  • Unreguliertes Sammeln von Tieren und Pflanzen in freier Wildbahn.
  • Vom Menschen initiierter Kontakt mit oder die Fütterung von Wildtieren.
  • Handel und Verkauf von Produkten gefährdeter Wildtiere.
  • Trophäenjagd.

Klicken Sie hier für weitere Informationen zu unseren Richtlinien.